Der logopädische Behandlungsablauf

Sie möchten einige Abläufe erfahren? Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Wie bekomme ich eine Behandlung?

Die Behandlung findet in der Regel auf der Grundlage einer ärztlichen Verordnung statt. Folgende Ärzte können Logopädie verordnen:

  • Allgemeinmediziner
  • HNO-Ärzte
  • Neurologen
  • Kinderärzte
  • Zahnärzte
  • Kieferorthopäden
  • Internisten
  • Pädaudiologen
  • Phoniater
Was geschieht in der Behandlung?

In einem ausführlichen Anamnesegespräch möchten wir gemeinsam mit Ihnen Ihre Situation betrachten und Ihre Wünsche und Ziele erfahren.

Anschließend ermitteln wir mit einer individuell abgestimmten, bei Bedarf sehr spielerischen Diagnostik die sprachlichen Fähigkeiten Ihres Kindes, Ihres Angehörigen oder von Ihnen. Gemeinsam verständigen wir uns auf die vorrangigen Therapieziele und besprechen den Weg, um Ihre Entwicklungsmöglichkeiten zu entfalten.

Wie können Sie den Erfolg der Behandlung positiv beeinflussen?

Es kommt vor, dass wir Eltern oder Angehörige bitten, bei bestimmten Übungen oder auch einmal während der ganzen Therapiestunde anwesend zu sein, um eine spezielle Übungsdurchführung konkret zeigen zu können.

Eltern erhalten Gelegenheit, das Verhalten der Therapeutin im Umgang mit der Sprachstörung zu beobachten und dadurch Anregungen für ihr eigenes Verhalten zu erhalten.

Jede Therapie beinhaltet, meist zum Stundenende, regelmäßige Gespräche über die Inhalte der Therapie, den Behandlungsverlauf, den bisher erreichten und noch zu erwartenden Therapieerfolg sowie eine fortlaufende Beratung im Umgang mit der jeweiligen Störung.

Wie lange dauert die Behandlung?

In der Regel dauert eine Therapieeinheit 45 Minuten und findet je nach Verordnung 1-2 x wöchentlich statt. Bei schwerwiegenden Störungen oder im Akutfall können auch drei oder mehr Termine pro Woche sinnvoll sein.

Die genaue Therapiedauer und die wöchentliche Frequenz werden von Ihrem Arzt bestimmt. Im Therapieverlauf können sich auch Veränderungen bezüglich der Frequenz und Zeit ergeben.

Die gesamte Behandlungsdauer ist abhängig von der Schwere der Störung, den individuellen Lernvoraussetzungen und Lebensbedingungen der Patienten sowie der Therapiemotivation.

Was kostet die Behandlung?

Wir behandeln Patienten aller gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen. Die Kosten werden von Ihrer Krankenkasse übernommen. Privatversicherte Patienten können sich vor Beginn der Therapie in unserer Praxis einen Kostenvoranschlag erstellen lassen. Unsere Privatpreise berechnen wir nach der Gebührenverordnung für Therapeuten (GeBüTh).

Leistungen im Bereich der Prävention und Prophylaxe werden nicht von den Krankenkassen übernommen. Die Kosten für diese Beratungen und Behandlungen müssen in Eigenleistung erbracht werden.

Ab dem vollendeten 18. Lebensjahr zahlen Sie als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkassen einen Eigenanteil von 10% sowie eine Rezeptgebühr von 10 Euro pro Verordnung.

Sofern Sie einen Befreiungsausweis von Ihrer Kasse erhalten haben, sind Sie bei Vorlage von Zuzahlungen befreit.

Team

Judith Paschek staatlich geprüfte Logopädin
Praxisinhaberin

Jasmin Fischer staatlich geprüfte Logopädin

Nadine Guckuk staatlich geprüfte Logopädin

Lysanne Hartung staatlich geprüfte Logopädin

Nathalie Brüning staatlich geprüfte Logopädin

Melina Hesse staatlich geprüfte Logopädin

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